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Sorgfaltspflichten von Radfahrern bei einem Radrennen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/443Zak 2022, 237 Heft 12 v. 5.8.2022

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

StVO: § 15

Auch wenn der Veranstalter eines Radrennens, das auf einer nicht für den allgemeinen Verkehr gesperrten Route stattfindet, auf die Geltung der StVO hingewiesen hat, kann im Verhältnis zwischen den Teilnehmern keine vollständige Einhaltung aller Straßenverkehrsregeln erwartet

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