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Vermutung der Mangelhaftigkeit im Übergabezeitpunkt beim Werkvertrag

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/434Zak 2022, 234 Heft 12 v. 5.8.2022

ABGB: § 924, § 1167

Die Vermutung, dass innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe hervorkommende Mängel bereits im Übergabezeitpunkt vorhanden waren (§ 924 ABGB), gilt auch bei Werkverträgen.

Der Werkbesteller muss nachweisen, dass sich die Leistung in einem mangelhaften bzw vertragswidrigen Zustand befindet und dieser Zustand binnen sechs Monaten nach Übergabe hervorgekommen ist. Vom Nachweis, dass die Leistung des Werkunternehmers mangelhaft war, befreit ihn die Vermutung.

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