ABGB: § 924, § 1167
Die Vermutung, dass innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe hervorkommende Mängel bereits im Übergabezeitpunkt vorhanden waren (§ 924 ABGB), gilt auch bei Werkverträgen.
Der Werkbesteller muss nachweisen, dass sich die Leistung in einem mangelhaften bzw vertragswidrigen Zustand befindet und dieser Zustand binnen sechs Monaten nach Übergabe hervorgekommen ist. Vom Nachweis, dass die Leistung des Werkunternehmers mangelhaft war, befreit ihn die Vermutung.