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Keine Inhaltskontrolle einer vorformulierten Klausel bei erkennbarer Verhandlungsbereitschaft

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/430Zak 2022, 233 Heft 12 v. 5.8.2022

ABGB: § 863, § 879 Abs 3

Eine vorformulierte Klausel unterliegt als Individualabrede nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB, wenn der Vertragspartner des Verwenders wegen erkennbarer Verhandlungsbereitschaft die Möglichkeit hatte, die Ausgestaltung zu beeinflussen.

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