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Keine Unterhaltsreduktion wegen des Einkommens des betreuenden Elternteils

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/423Zak 2022, 231 Heft 12 v. 5.8.2022

ABGB: § 231

Im Unterhaltsrecht besteht kein Berufsschutz. Gerade beim Kindesunterhalt kann der Unterhaltspflichtige auch auf eine ihm mögliche Erwerbstätigkeit angespannt werden, die seinen bisherigen sozialen Verhältnissen nicht entspricht (hier: Anspannung der 47 Jahre alten Mutter nach der Trennung vom gut verdienenden Vater auf eine Tätigkeit als angelernte Hilfskraft).

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