Aus der bisherigen Judikatur zum Zinsentfall bzw zur Zinsminderung wegen der COVID-19-Pandemie (insb 8 Ob 131/21d = Zak 2022/167, 96 und 3 Ob 209/21p = Zak 2022/316, 177) leiten die Autoren ua ab, dass Büromietern, die den Bürobetrieb pandemiebedingt ganz oder teilweise auf Home-Office umgestellt haben, kein Zinsminderungsanspruch nach § 1105 ABGB zusteht. Bei der Einführung von Home-Office habe es sich um eine freiwillige, nicht durch behördliche Maßnahmen vorgegebene Entscheidung gehandelt, deren Folgen nicht dem Vermieter aufgebürdet werden könnten.