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Herausgabe eines auf Veranlassung der Behörde abgeschleppten Fahrzeugs - Rechtsweg unzulässig

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/403Zak 2022, 218 Heft 11 v. 15.7.2022

JN: § 1

AHG: § 1

Die Entfernung von Hindernissen von der Straße gem § 89a Abs 2 StVO auf Veranlassung der Behörde zählt zur Hoheitsverwaltung (Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt). Gleiches gilt für die Verwahrung der entfernten Sache (hier: Kfz).

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