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Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach nicht genehmigungsfähig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/399Zak 2022, 216 Heft 11 v. 15.7.2022

WEG: § 16 Abs 2

Die Genehmigung einer Änderung des Wohnungseigentumsobjekts ist gem § 16 Abs 2 Z 1 WEG ausgeschlossen, wenn die Änderung bei objektiver Betrachtung schutzwürdige Interessen anderer Wohnungseigentümer wesentlich beeinträchtigt. Eine Interessenabwägung findet nicht statt. Die Behauptungs- und Beweislast trifft im Genehmigungsverfahren den widersprechenden Wohnungseigentümer.

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