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Erweiterung einer Wegeservitut durch Einräumung eines Notwegerechts

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/388Zak 2022, 213 Heft 11 v. 15.7.2022

NWG: § 1, § 8 Abs 1

Das Verfahren über die Einräumung eines Notwegerechts kann nicht zur Durchsetzung eines bereits bestehenden Wegerechts eingesetzt werden. Zulässig ist es hingegen, die Einräumung eines Notwegerechts zur Erweiterung eines bestehenden Wegerechts zu beantragen (hier: Verbreiterung des auf eine Breite von 2,4 m beschränkten Servitutswegs).

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