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Keine lange Ersitzungszeit gegenüber unternehmerisch tätiger GmbH

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/387Zak 2022, 212 Heft 11 v. 15.7.2022

ABGB: § 1472

Gegenüber privilegierten Personen (ua "erlaubten Körpern") läuft gem § 1472 ABGB eine längere Ersitzungszeit.

Dieses Privileg steht nicht allen juristischen Personen des Privatrechts zu. Eine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch oder aufgrund des Gesetzes gegründet worden ist

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