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Die Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 7 FAGG für "Verträge über erhebliche Baumaßnahmen"

ThemaMMag. Manuel SteffenZak 2022/379Zak 2022, 208 Heft 11 v. 15.7.2022

Erhebliche Baumaßnahmen müssen dem Bau eines neuen Gebäudes vergleichbar sein. Unabhängig davon, ob erhebliche Baumaßnahmen insgesamt vorliegen, ist der einzelne Vertrag vom FAGG erfasst, wenn der Verbraucher die Verträge auf Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern aufspaltet.11Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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