Die Geschichte der 2019 beschlossenen Brüssel IIb-VO reicht weit zurück und beginnt spätestens mit dem Brüssel II-Übereinkommen 1998,1 gefolgt von der Brüssel II-VO 2000,2 der Brüssel IIa-VO 2003,3 dem (letztlich erfolglosen) Kommissionsvorschlag 2006,4 dem Bericht von 20145 über die Anwendung der Brüssel IIa-VO, einem Verordnungsentwurf von 20166 und einem vom österreichischen Ratsvorsitz vorgelegten Kompromissvorschlag von 2018,7 der schließlich in die am 25. 6. 2019 vom Rat angenommene Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen mündete,8 die im Wesentlichen ab 1. 8. 2022 anwendbar ist.