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Die neue Brüssel IIb-VO

ThemaUniv.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber/Prof. Dr. Katharina LuganiZak 2022/378Zak 2022, 204 Heft 11 v. 15.7.2022

Die Geschichte der 2019 beschlossenen Brüssel IIb-VO reicht weit zurück und beginnt spätestens mit dem Brüssel II-Übereinkommen 1998,11Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen vom 28. 5. 1998, ABl C 1998/221, 1; dazu Köllensperger, Die Entstehung der Brüssel IIb-VO, in Garber/Lugani (Hrsg), Die Brüssel IIb-VO. Handbuch zur Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen und Kindschaftssachen einschließlich der internationalen Kindesentführung (2022) Rz 2/3. gefolgt von der Brüssel II-VO 2000,22Verordnung (EG) Nr 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten, ABl L 2000/160, 19; dazu Köllensperger in Garber/Lugani Rz 2/6. der Brüssel IIa-VO 2003,33Verordnung (EG) Nr 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 1347/2000. dem (letztlich erfolglosen) Kommissionsvorschlag 2006,44Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr 2201/2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich, KOM(2006) 399 endg; dazu Köllensperger in Garber/Lugani Rz 2/9. dem Bericht von 201455KOM(2014) 225 endg. über die Anwendung der Brüssel IIa-VO, einem Verordnungsentwurf von 201666Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Neufassung), KOM(2016) 411 endg, hierzu Köllensperger in Garber/Lugani Rz 2/10. und einem vom österreichischen Ratsvorsitz vorgelegten Kompromissvorschlag von 2018,77Näher Köllensperger in Garber/Lugani Rz 2/11. der schließlich in die am 25. 6. 2019 vom Rat angenommene Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen mündete,88ABl L 2019/178, 1; dazu Köllensperger in Garber/Lugani Rz 2/11. die im Wesentlichen ab 1. 8. 2022 anwendbar ist.

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