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Auslegung des Vorbringens im Verkehrsunfallprozess

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/358Zak 2022, 197 Heft 10 v. 1.7.2022

ABGB: § 1304, § 1311

StVO: § 17 Abs 1 und 4, § 18 Abs 3

An das Vorbringen zum Unfallhergang ist in einem Verkehrsunfallprozess kein strenger Maßstab anzulegen. Dennoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Behauptung einer Vorrangverletzung (hier: wegen eines Vorrangzeichens) auch die Behauptung einer Reaktionsverspätung oder eines Verstoßes gegen das Gebot, an zum Linksabbiegen eingeordneten und diese Absicht anzeigenden Fahrzeugen rechts vorbeizufahren (§ 17 Abs 1 StVO), umfasst.

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