MRG: § 16 Abs 4
Ob eine überdurchschnittliche Lage vorliegt, die einen Lagezuschlag rechtfertigt, ist in einer Gesamtschau der gewichteten Lagecharakteristika zu beurteilen.
Die Lage des Miethauses im 4. Wiener Gemeindebezirk gegenüber dem Schloss Belvedere kann in Hinblick auf die Parknähe und die Infrastruktur als überdurchschnittlich qualifiziert werden, auch wenn eine Lärmbelastung durch die vorbeifahrende Straßenbahn besteht (Zurückweisung des Revisionsrekurses).