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Keine Zinsminderung wegen Pandemie bei Rechtsanwaltskanzlei

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/350Zak 2022, 195 Heft 10 v. 1.7.2022

ABGB: § 1104, § 1105

Dass die im Mietobjekt betriebene Rechtsanwaltskanzlei während des Lockdowns aufgrund des geringen Arbeitsanfalls, fehlender Mandantenbesuche, Kurzarbeit der Beschäftigten und Home-Office weitgehend geschlossen gehalten wurde, obwohl sie nicht von den behördlichen Betretungsverboten betroffen war, rechtfertigt keine Zinsminderung nach § 1105 ABGB.

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