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Ganner, Brauchen wir eine neue rechtliche Form der Partnerschaft? ÖJZ 2021/48, 357.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/248Zak 2021, 140 Heft 7 v. 5.5.2021

Im Regierungsprogramm 2020 wird die Weiterentwicklung des Eherechts ua in der Form angekündigt, dass Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft geschaffen werden sollen, um Letztere als Alternativmodell zu etablieren. Der Autor berichtet ausführlich über die Ergebnisse einer Umfrage über mögliche Gestaltungen von rechtlichen Partnerschaftsformen, an der über 600 Studierende der Universität Innsbruck teilgenommen haben. Diese für die Gesamtbevölkerung nicht repräsentative Gruppe befürworte mehrheitlich eine Ehealternative, die eine freiere individuelle Gestaltbarkeit der gegenseitigen Rechte und Pflichten ermöglicht, aber dennoch auf traditionellen Werten wie Treue und Solidarität aufbaut. Unterhaltsansprüche nach Aufhebung sollten auf besondere Fälle der Bedürftigkeit beschränkt bleiben, wobei das Verschuldensprinzip klar abgelehnt werde.

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