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Gütergemeinschaft als hinzurechnungspflichtige Schenkung?

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/234Zak 2021, 135 Heft 7 v. 5.5.2021

ABGB: § 781 Abs 2 Z 6

Als bei der Pflichtteilsermittlung hinzu- und anrechenbare Schenkung gilt nach dem Auffangtatbestand des § 781 Abs 2 Z 6 ABGB jede Leistung, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft gleichkommt. § 781 ABGB geht daher von einem weiten, wirtschaftlich geprägten Schenkungsbegriff aus, der über jenen der §§ 938 ff ABGB hinausreicht.

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