ABGB: § 181
Das Kontaktrecht eines Elternteils kann gem § 181 ABGB durch ein Aufenthaltsverbot örtlich beschränkt werden, wenn konkrete vergangene Umstände eine Gefährdung des Kindes beim Besuch eines bestimmten Orts (hier: Wohnung des Partners des Elternteils) befürchten lassen und die Gefahr für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann. Zweifel gehen zu Lasten des kontaktberechtigten Elternteils.