Das Gericht ist im Rahmen der Prozessführung verpflichtet, die Parteien durch Befragen und Belehren dabei zu unterstützen, möglichst vollständiges und schlüssiges Vorbringen zu erstatten. Dies gilt zwar auch im Anwaltsprozess, der Umfang der Manuduktionspflicht ist jedoch nicht immer gleich. In der Praxis wird oft nicht klar abgegrenzt und infolgedessen versucht, dem Gericht die Verantwortung für einen Prozessverlust "zuzuschieben". Der vorliegende Aufsatz soll dazu beitragen, Umfang und Zweck der Manuduktionspflicht und die Folgen ihrer Verletzung aufzuzeigen.