vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichszahlung für Flugverspätungen wegen Streiks

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/185Zak 2021, 103 Heft 6 v. 21.4.2021

Ein Streik der Beschäftigten des Flugunternehmens, der unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen (etwa einer rechtzeitigen Vorankündigung) organisiert worden ist und mit dem vom Flugunternehmen erfüllbare Forderungen (wie Gehaltsforderungen) durchgesetzt werden sollen, ist nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-28/20 , Airhelp/Scandinavian Airlines, kein außergewöhnlicher Umstand iSd Art 5 Abs 3 Fluggastrechte-VO 261/2004 . Daher hat das Flugunternehmen den Passagieren für dadurch verursachte Flugannullierungen und -verspätungen Ausgleichszahlungen zu leisten. Beachte auch EuGH C-195/17 , Krüsemann/TUIfly = Zak 2018/260, 138, zu einem wilden Streik.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte