PHG: § 5
Ein Produktfehler besteht in der Enttäuschung einer berechtigten Sicherheitserwartung. Für die Erwartungen gilt ein objektiver Maßstab.
Die Auffassung, dass Konsumenten von Müsliprodukten keine vollständige Freiheit von Kern- und Schalenteilen erwarten, ist vertretbar. Der fehlende Hinweis darauf, dass sich in einem Müsliriegel sehr kleine Teile von Mandelschalen mit zahnschädigendem Potential befinden können, ist kein Instruktionsfehler (Zurückweisung der Revision).