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Keine Produkthaftung wegen Kern- und Schalenteilen in Müsliriegel

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/134Zak 2021, 79 Heft 4 v. 17.3.2021

PHG: § 5

Ein Produktfehler besteht in der Enttäuschung einer berechtigten Sicherheitserwartung. Für die Erwartungen gilt ein objektiver Maßstab.

Die Auffassung, dass Konsumenten von Müsliprodukten keine vollständige Freiheit von Kern- und Schalenteilen erwarten, ist vertretbar. Der fehlende Hinweis darauf, dass sich in einem Müsliriegel sehr kleine Teile von Mandelschalen mit zahnschädigendem Potential befinden können, ist kein Instruktionsfehler (Zurückweisung der Revision).

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