Das Rechtsschutzinteresse des Exszindierungsklägers fällt nach der Rsp mit der Einstellung oder Beendigung der Exekution weg (zB 3 Ob 96/13h = Zak 2013/667, 362). Mit dem Erk G 299/2020 hat der VfGH einen mit mangelhaftem Rechtsschutz begründeten Parteiantrag auf Normenkontrolle gegen § 37 EO abgewiesen. Den Antrag hatte ein Exszindierungskläger gestellt, nachdem seine Klage gegen eine Räumungsexekution wegen der bereits erfolgten Räumung abgewiesen worden war. In der Begründung verwies der VfGH auf alternative Rechtsschutzmöglichkeiten, mit denen ein Dritter vor oder während der Exekution seine Rechte geltend machen kann. Insb sei auch eine Aufschiebung der Exekution aufgrund der Exszindierungsklage möglich.