Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG), das am 1. 1. 2021 in Kraft getreten ist, wurde in § 549 ZPO ein neues Mandatsverfahren eingeführt, das für Unterlassungsklagen zur Verfügung steht, mit denen gegen die Verletzung eines Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz vorgegangen wird, die eine natürliche Person in ihrer Menschenwürde beeinträchtigt (siehe Zak 2020/697, 396). Die Autorin geht ausführlich auf dieses Mandatsverfahren ein. Ua enthält der Beitrag einen Formulierungsvorschlag für das Klagebegehren.