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Kein Anspruch auf Verzugszinsen gegen Käufer wegen Verzögerung der Auszahlung des Treuhanderlags

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/63Zak 2021, 39 Heft 2 v. 3.2.2021

ABGB: § 1002, § 1333 Abs 1

Die gesetzlichen Verzugszinsen stehen dem Gläubiger gem § 1333 Abs 1 ABGB schon bei objektivem Verzug und unabhängig vom tatsächlich eintretenden Verzugsschaden zu ("schadenersatzrechtliche Mindestpauschale"). Diese Entkoppelung vom tatsächlichen Schaden spricht dagegen, § 1333 Abs 1 ABGB im Analogieweg auf vom Gesetzestext nicht erfasste Sachverhalte anzuwenden.

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