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Absicherung einer Schlauchbrücke über einen Radweg mit Warnschildern

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/61Zak 2021, 38 Heft 2 v. 3.2.2021

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1304, § 1311

StVO: § 89 Abs 1

Eine Schlauchbrücke ist kein Verkehrshindernis iSd § 89 Abs 1 StVO. Die in dieser Regelung vorgesehenen besonderen Kennzeichnungspflichten gelten dafür nicht.

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