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Wohnungsgemeinnützigkeit - Bekanntgabepflicht beim Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/59Zak 2021, 37 Heft 2 v. 3.2.2021

WGG: § 14d Abs 4

Gem § 14d WGG hat die gemeinnützige Bauvereinigung einen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag einzuheben. Durch die WRN 1999 wurde mit 1. 9. 1999 in § 14d Abs 4 WGG

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