ZPO: § 18 Abs 2, § 168
Während des Ruhens des Verfahrens kann nicht über die Zulassung einer Nebenintervention entschieden werden (hier: über den Revisionsrekurs des Beitrittswerbers).
OGH 28. 9. 2021, 2 Ob 151/21a
ZPO: § 18 Abs 2, § 168
Während des Ruhens des Verfahrens kann nicht über die Zulassung einer Nebenintervention entschieden werden (hier: über den Revisionsrekurs des Beitrittswerbers).
OGH 28. 9. 2021, 2 Ob 151/21a