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ERV-Pflicht für dienstleistende europäische Rechtsanwälte

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/712Zak 2021, 399 Heft 20 v. 17.12.2021

GOG: § 89c Abs 5 Z 1

EIRAG: § 4

Dienstleistende europäische Rechtsanwälte unterliegen der ERV-Pflicht nach § 89c Abs 5 Z 1 GOG. Dies gilt unabhängig davon, ob im Verfahren absolute, relative oder gar keine Anwaltspflicht besteht.

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