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Ehegattenunterhalt fällt in Bemessungsgrundlage für Kindesunterhalt

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/697Zak 2021, 393 Heft 20 v. 17.12.2021

ABGB: § 94, § 231

Leistungen, die der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund eines eigenen Unterhaltsanspruchs nach § 94 ABGB von seinem Ehegatten erhält, fallen grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Dies gilt nicht nur für Geld-, sondern auch für Naturalleistungen.

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