vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sonderrechtsfähigkeit von Solarmodulen einer Photovoltaikanlage

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/685Zak 2021, 383 Heft 20 v. 17.12.2021

In V ZR 225/19 ua gelangte der dt BGH zum Schluss, dass eine Freiland-Photovoltaikanlage und grundsätzlich auch die einzelnen Solarmodule dieser Anlage sonderrechtsfähig sind. Im konkreten Fall hatten Kapitalanleger jeweils Eigentum an bestimmten Solarmodulen und einen Miteigentumsanteil an der Unterkonstruktion der Photovoltaikanlage, die auf dem Grundstück eines Dritten errichtet worden ist, erworben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte