Nach 6 Ob 115/21m = Zak 2021/572, 317 kann auch eine Wertermittlung durch den Immobilienmakler, die innerhalb der bekannten Schätzungsbrandbreiten (etwa 15 %) liegt, bei besonderen Umständen sorgfaltswidrig sein. Der Autor leitet aus der Entscheidung Verhaltensregeln ab, mit denen eine Haftung vermieden werden kann. Erstens sollten es Makler vermeiden, ohne nachvollziehbare Überlegungen einfach Beträge anzugeben. Zweitens sollte immer auf die Bandbreite hingewiesen werden.