PHG: § 5
Nach den Feststellungen entspricht es dem Stand der Technik, dass Skibindungen nur bei Vorwärts- und seitlichen Verdrehstürzen, nicht jedoch bei reinen Rückwärtsstürzen auslösen. Die Auffassung, dass aus diesem Umstand kein Produktfehler im Sinn eines Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehlers abgeleitet werden kann, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).