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Zinsentfall wegen COVID-19-Pandemie bei Sonnenstudio

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/668Zak 2021, 376 Heft 19 v. 3.12.2021

ABGB: § 1104

Bei der COVID-19-Pandemie handelt es sich um eine Seuche iSd § 1104 ABGB.

Wenn das gemietete Geschäftslokal (hier: Sonnenstudio) aufgrund eines allgemeinen Betretungsverbots, das von den Behörden zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 verhängt wurde, gar nicht gebraucht werden kann, entfällt gem § 1104 ABGB die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses vollständig. Das Belassen des Inventars im Mietobjekt stellt noch keinen Teilgebrauch dar.

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