EO: § 78
ZPO: § 529, § 530
Bisher waren die Regelungen der ZPO über die Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage in Exekutionsverfahren nach stRsp nicht anwendbar, weil sie nicht vom Verweis in § 78 EO umfasst waren. Ob sich diese Rechtslage durch die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx, BGBl I 2021/86), die am 1. 7. 2021 in Kraft getreten ist, geändert hat, bleibt offen.