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Beginn der Anfechtungsfrist unabhängig von der Kenntnis des Anfechtungsgrundes

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/637Zak 2021, 357 Heft 18 v. 15.11.2021

WEG: § 24 Abs 6, § 29 Abs 1

ABGB: § 902, § 1450

Die in § 24 Abs 6 und § 29 Abs 1 WEG vorgesehenen Fristen für die Beschlussanfechtung sind materiell-rechtliche Ausschlussfristen. Nach Ablauf ist das Anfechtungsrecht präkludiert. Eine Wiedereinsetzung ist ausgeschlossen.

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