vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Räumungsanspruch nach Beendigung der Lebensgemeinschaft

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/627Zak 2021, 354 Heft 18 v. 15.11.2021

ABGB: § 366, § 523, § 863

Der Lebensgefährte, der Eigentümer der gemeinsam genutzten Wohnung ist, kann vom anderen Lebensgefährten jederzeit (jedenfalls aber nach Auflösung der Lebensgemeinschaft) Räumung verlangen. Anderes gilt nur dann, wenn ein von der Lebensgemeinschaft unabhängiger Benützungstitel besteht. Davon ist im Zweifel nicht auszugehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte