ABGB: § 231
Die Kosten des Unterhaltspflichtigen für die Fahrten mit dem Privat-Pkw zum und vom Arbeitsplatz können nicht zur Gänze von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden. Insb ist ein Abzug in Höhe des vollen amtlichen Kilometergeldes ausgeschlossen.