ABGB: § 231
Die Anspannungsobliegenheit des geldunterhaltspflichtigen Elternteils endet nicht bei der Deckung des Regelbedarfs.
Dass das tatsächlich erzielte Einkommen nicht zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten ausreicht, bildet keine Voraussetzung für die Anspannung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils auf fiktive Vermögenserträge.