vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Platzierung der Unterschrift auf einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/594Zak 2021, 335 Heft 17 v. 29.10.2021

ABGB: § 578

Die Unterschrift des Erblassers auf seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung muss sich nicht zwingend unmittelbar am Ende des Textes befinden. Eine räumliche Verbindung zu dem oberhalb stehenden Text, der ihre Funktion als Abschluss und Deckung nach der Verkehrsauffassung erkennen lässt, reicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte