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Beauftragung eines Rechtsanwalts wegen Haftungsbeschränkung nicht genehmigungsfähig

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/592Zak 2021, 334 Heft 17 v. 29.10.2021

ABGB: § 167 Abs 3

Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung zugunsten des Rechtsanwalts im Mandatsvertrag ist standesrechtlich zulässig (im Rahmen des § 9 RL-BA 2015).

Einem im Namen eines Minderjährigen abgeschlossenen Mandatsvertrag ist die nach § 167 Abs 3 ABGB notwendige pflegschaftsgerichtliche Genehmigung zu versagen, wenn aufgrund der darin enthaltenen Haftungsbeschränkung die Interessen des Minderjährigen nicht ausreichend gewahrt erscheinen.

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