ABGB: § 167 Abs 3
Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung zugunsten des Rechtsanwalts im Mandatsvertrag ist standesrechtlich zulässig (im Rahmen des § 9 RL-BA 2015).
Einem im Namen eines Minderjährigen abgeschlossenen Mandatsvertrag ist die nach § 167 Abs 3 ABGB notwendige pflegschaftsgerichtliche Genehmigung zu versagen, wenn aufgrund der darin enthaltenen Haftungsbeschränkung die Interessen des Minderjährigen nicht ausreichend gewahrt erscheinen.