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Einseitige Schlichtungsklausel im Dienstvertrag unwirksam

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/577Zak 2021, 319 Heft 16 v. 15.10.2021

ABGB: § 879 Abs 3

ASGG: § 9 Abs 2

Eine Schlichtungsklausel, die vor Anrufung des Gerichts ein Schlichtungsverfahren vorschreibt, begründet kein Prozesshindernis. Die Nichteinhaltung kann im gerichtlichen Verfahren mit dem materiell-rechtlichen Einwand, dass der Anspruch noch nicht einklagbar ist, geltend gemacht werden.

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