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Keine Haftung wegen unbegründeter Strafanzeige nach Pseudoerinnerungen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/571Zak 2021, 316 Heft 16 v. 15.10.2021

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1310, § 1330

Ein Schadenersatzanspruch wegen des falschen, in einer Strafanzeige und in Vernehmungen geäußerten Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs scheidet mangels Rechtswidrigkeit aus, wenn der Schädiger ihn aufgrund von Pseudoerinnerungen erhoben hat (dh davon ausging, die Übergriffe erlebt zu haben).

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