ABGB: § 1295 Abs 1, § 1310, § 1330
Ein Schadenersatzanspruch wegen des falschen, in einer Strafanzeige und in Vernehmungen geäußerten Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs scheidet mangels Rechtswidrigkeit aus, wenn der Schädiger ihn aufgrund von Pseudoerinnerungen erhoben hat (dh davon ausging, die Übergriffe erlebt zu haben).