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Aufstockung und Teilung einer Eigentumswohnung nicht genehmigungsfähig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/570Zak 2021, 316 Heft 16 v. 15.10.2021

WEG: § 16 Abs 2

Wenn die geplante Änderung des Wohnungseigentumsobjekts bei objektiver Betrachtung die Interessen anderer Wohnungseigentümer wesentlich beeinträchtigt, ist sie gem § 16 Abs 2 Z 1 WEG nicht genehmigungsfähig.

Eine wesentliche Beeinträchtigung lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass die Änderung zu einer Veränderung der Nutzwerte führt.

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