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Konkludente Zustimmung des Vermieters zur Vertragsübernahme durch Annahme des Mietzinses?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/568Zak 2021, 315 Heft 16 v. 15.10.2021

ABGB: § 863, § 1405

Die Vertragsübernahme (hier: eines Mietvertrags durch einen neuen Mieter) setzt eine Dreiparteieneinigung voraus, die auch schlüssig erfolgen kann.

Seite 315


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