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Übertragung einer Kleingartenpacht keine Schenkung im pflichtteilsrechtlichen Sinn

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/563Zak 2021, 314 Heft 16 v. 15.10.2021

ABGB idF vor ErbRÄG 2015: § 531, § 784, § 785

KlGG: § 15

Aufgrund der in § 15 KlGG vorgesehenen Sonderrechtsnachfolge handelt es sich bei einem Unterpachtrecht des Erblassers an einem Kleingarten um kein vererbliches, gem § 531 ABGB idF ErbRÄG 2015 in die Verlassenschaft fallendes Vermögensrecht. Daher zählt der Wert des Unterpachtrechts auch nicht zur Pflichtteilsbemessungsgrundlage iSd § 784 ABGB aF.

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