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Bewilligung der Vormerkung - Reichweite der Rechtskraftwirkung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/562Zak 2021, 313 Heft 16 v. 15.10.2021

GBG: § 32 Abs 1 lit b, § 35, § 94 Abs 1

IO: § 13

Aufgrund der Rechtskraft des Beschlusses, mit dem die Vormerkung bewilligt worden ist, müssen die bei der Vormerkung bereits geprüften Eintragungsvoraussetzungen bei der Rechtfertigung nicht neuerlich dargelegt bzw nachgewiesen werden.

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