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Zuständigkeit für Ablehnungsantrag gegen Sachverständigen in Berufung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/551Zak 2021, 303 Heft 16 v. 15.10.2021

In 9 Rs 58/21 x gelangte das OLG Wien zum Schluss, dass zur Entscheidung über einen in der Berufung enthaltenen Ablehnungsantrag gegen einen in erster Instanz tätigen Sachverständigen nicht das Berufungsgericht, sondern das Erstgericht zuständig ist. Das Berufungsverfahren sei bis zur rechtskräftigen Erledigung zu unterbrechen.

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