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Verfahrenshilfeanwalt für emeritierten Rechtsanwalt

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/521Zak 2021, 283 Heft 15 v. 24.9.2021

Auch wenn ein emeritierter Rechtsanwalt iSd § 28 Abs 1 ZPO persönlich von der Anwaltspflicht befreit ist, kann er nach Ansicht des OLG Wien (33 R 69/21s) unter Berufung auf die im Verfahren an sich bestehende absolute Anwaltspflicht einen Verfahrenshilfeanwalt beantragen.

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