Während der OGH in 6 Ob 35/19v = Zak 2019/316, 173 beim Vollmachtsmissbrauch Kenntnis oder Evidenz genügen ließ, um einen Vertrauensschutz des Vertragspartners auszuschließen, forderte er in 6 Ob 214/19t = ÖBA 2020/2662 für die Ungültigkeit eines Kaufvertrags wegen Treuhandmissbrauchs ein vorsätzliches Fehlverhalten des Treuhänders und des Dritten. Der Autor hält diese Differenzierung bei einer pflichtwidrigen Veräußerung durch einen "Eigentumstreuhänder" in Hinblick auf die gesetzlichen Wertungen des § 364c ABGB für sachgerecht. Entscheidend sei der Schädigungsvorsatz des Treuhänders und die Kenntnis des Dritten vom Vorsatz.